Kleinunternehmer-Check §19 UStG
Prüfe sofort ob du die neuen Grenzen (25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr) einhältst — und ob die Kleinunternehmerregelung für dich wirklich sinnvoll ist.
Du bist vollständig berechtigt und deine B2C-Kunden profitieren von deinen günstigeren Preisen (kein 19 % USt-Aufschlag). Das ist ein echter Wettbewerbsvorteil. Bleibe Kleinunternehmer solange du unter den Grenzen bleibst.
- §19-Hinweis auf allen Rechnungen pflegen: "Kein Umsatzsteuerausweis — Kleinunternehmer gem. §19 UStG"
- Jahresplanung: du kannst noch 91.000 € dieses Jahr dazuverdienen
§19 UStG 2025/2026: Was sich geändert hat
- Vorjahresumsatz ≤ 22.000 € (Voraussetzung)
- Laufendes Jahr ≤ 50.000 € (Prognose)
- Nur nationale Kleinunternehmerregelung
- Kein automatischer Ausschluss bei Überschreitung im laufenden Jahr
- Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € (erhöht)
- Laufendes Jahr ≤ 100.000 € — Hard-Limit (verdoppelt)
- EU-weite Kleinunternehmerregelung möglich
- Bei Überschreitung 100.000 €: sofort USt-pflichtig ab diesem Monat
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
- Überwiegend Privatkunden (B2C): du bist günstiger als USt-pflichtige Wettbewerber
- Wenig Betriebsausgaben mit MwSt: Vorsteuer-Verzicht tut nicht weh
- Einfachere Buchhaltung gewünscht: keine USt-Voranmeldungen nötig
- Einstiegsphase: noch unklar ob Umsatz stabil bleibt
- Nebengewerbe oder Freelancer mit geringem Volumen
- Überwiegend B2B-Kunden: sie ziehen deine USt als Vorsteuer ab — dein KU-Preisvorteil entfällt
- Hohe Betriebsausgaben mit MwSt (Software, Equipment, Büro): viel entgangene Vorsteuer
- Umsatz wächst schnell: Planungssicherheit durch frühen Wechsel
- GmbH / UG: Kapitalgesellschaften überschreiten 25.000 € meist schnell
- Internationales Geschäft: EU-Lieferungen werden komplizierter
Die 5 wichtigsten Regeln zur §19-Kleinunternehmerregelung
Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer brauchst du einfache Buchhaltung ohne USt-Komplexität. Unsere Empfehlungen:
Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient ausschließlich zur ersten Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Berechnung basiert auf §19 UStG in der Fassung vom 1. Januar 2025. Individuelle Sonderfälle (Istversteuerung, EU-Handel, Mischfälle) können abweichen. Lass dich von einem Steuerberater beraten.
