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Kleinunternehmer-Check §19 UStG

Prüfe sofort ob du die neuen Grenzen (25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr) einhältst — und ob die Kleinunternehmerregelung für dich wirklich sinnvoll ist.

Vorjahr ≤ 25.000 €Laufendes Jahr ≤ 100.000 €Gilt seit 01.01.2025
📊Umsatzsituation 2025/2026
Umsatz 2025 (Netto, ohne USt)
Vorjahr-Grenze: 25.000 €
18.000 €
0 €80.000 €
Umsatz 2026 bisher
Was du dieses Jahr bereits verdient hast (Netto)
9.000 €
0 €100.000 €
Jahresprognose 2026
Hard-Limit: 100.000 € — bei Überschreitung sofort USt-pflichtig
22.000 €
0 €150.000 €
🚀Gründungsjahr
📋Aktueller Status
🤝Kundenmix & Betriebsausgaben
Wer sind deine Kunden überwiegend?
Monatliche Betriebsausgaben mit MwSt
Software, Hardware, Büro, Steuerberater… die du als USt-Pflichtiger als Vorsteuer abziehen könntest
300 €
0 €3.000 €
Dein Status §19 UStG
✅ Berechtigt — Kleinunternehmerregelung empfohlen

Du bist vollständig berechtigt und deine B2C-Kunden profitieren von deinen günstigeren Preisen (kein 19 % USt-Aufschlag). Das ist ein echter Wettbewerbsvorteil. Bleibe Kleinunternehmer solange du unter den Grenzen bleibst.

Umsatz-Auslastung 2026
22 %
von 100.000 € Grenze
Noch verfügbar
91.000 €
15.167 €/Monat bis Jahresende
Vorsteuer vs. Preisvorteil
Als KU entgehen dir (Vorsteuer/Jahr)
575 €
300 €/Mo × 12 × 19/119 = entgangene Vorsteuer
Dafür: Preisvorteil bei B2C-Kunden/Jahr
+4.180 €
Prognose 22.000 € × 19 % USt-Ersparnis für B2C
Fazit: Preisvorteil (4.180 €) > Vorsteuer-Verlust (575 €) → KU-Regelung lohnt sich.
Nächste Schritte
  1. §19-Hinweis auf allen Rechnungen pflegen: "Kein Umsatzsteuerausweis — Kleinunternehmer gem. §19 UStG"
  2. Jahresplanung: du kannst noch 91.000 € dieses Jahr dazuverdienen
⚠️ Kein Rechtsrat. Alle Angaben ohne Gewähr — lass dich von einem Steuerberater beraten.

§19 UStG 2025/2026: Was sich geändert hat

📜
Alte Regelung (bis 31.12.2024)
  • Vorjahresumsatz ≤ 22.000 € (Voraussetzung)
  • Laufendes Jahr ≤ 50.000 € (Prognose)
  • Nur nationale Kleinunternehmerregelung
  • Kein automatischer Ausschluss bei Überschreitung im laufenden Jahr
🆕
Neue Regelung (ab 01.01.2025)
  • Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € (erhöht)
  • Laufendes Jahr ≤ 100.000 € — Hard-Limit (verdoppelt)
  • EU-weite Kleinunternehmerregelung möglich
  • Bei Überschreitung 100.000 €: sofort USt-pflichtig ab diesem Monat

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

✅ KU-Regelung sinnvoll wenn…
  • Überwiegend Privatkunden (B2C): du bist günstiger als USt-pflichtige Wettbewerber
  • Wenig Betriebsausgaben mit MwSt: Vorsteuer-Verzicht tut nicht weh
  • Einfachere Buchhaltung gewünscht: keine USt-Voranmeldungen nötig
  • Einstiegsphase: noch unklar ob Umsatz stabil bleibt
  • Nebengewerbe oder Freelancer mit geringem Volumen
❌ Regelbesteuerung besser wenn…
  • Überwiegend B2B-Kunden: sie ziehen deine USt als Vorsteuer ab — dein KU-Preisvorteil entfällt
  • Hohe Betriebsausgaben mit MwSt (Software, Equipment, Büro): viel entgangene Vorsteuer
  • Umsatz wächst schnell: Planungssicherheit durch frühen Wechsel
  • GmbH / UG: Kapitalgesellschaften überschreiten 25.000 € meist schnell
  • Internationales Geschäft: EU-Lieferungen werden komplizierter

Die 5 wichtigsten Regeln zur §19-Kleinunternehmerregelung

1
Beide Grenzen müssen erfüllt sein
Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € UND Jahresprognose ≤ 100.000 €. Wenn nur eine Bedingung erfüllt ist, greift die Regelung nicht. Wer z. B. 30.000 € im Vorjahr hatte, ist kein Kleinunternehmer — egal wie niedrig die aktuelle Prognose ist.
2
100.000 € ist ein Hard-Limit ohne Übergangsfrist
Wer im laufenden Jahr die 100.000 € überschreitet, wird ab dem Überschreitungsmonat automatisch USt-pflichtig. Es gibt keine Übergangsfrist, keinen Bestandsschutz. Rechnungen nach dem Überschreitungsmonat müssen rückwirkend mit 19 % USt ausgestellt werden.
3
Im Gründungsjahr gelten anteilige Grenzen
Wer z. B. im Juli gründet, hat nur 6 Monate — die anteilige Grenze ist 25.000 € × 6/12 = 12.500 €. Die 100.000 €-Grenze für das laufende Jahr gilt vollständig. Im zweiten Jahr wird das vollständige Vorjahreseinkommen (die 6 Monate) gegen die 25.000 €-Grenze geprüft.
4
Freiwilliger Verzicht bindet 5 Jahre
Wer die KU-Regelung freiwillig aufgibt (Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt), ist für 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden (§19 Abs. 2 UStG). Erst danach kann man zurückwechseln — wenn man die Grenzen wieder unterschreitet.
5
Pflichtangabe auf Rechnungen
Als Kleinunternehmer musst du auf jeder Rechnung den §19-Hinweis angeben, z. B.: "Kein Umsatzsteuerausweis gemäß §19 UStG — Kleinunternehmerregelung". Kein USt-Ausweis auf der Rechnung, keine USt-ID-Nummer notwendig (aber möglich). Fehlt der Hinweis, riskierst du Nachfragen vom Finanzamt.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Muss ich dem Finanzamt mitteilen, dass ich Kleinunternehmer bin?
Beim Gewerbeanmeldung / Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Elster) wählst du die Kleinunternehmerregelung aus. Das Finanzamt bestätigt dies in der Regel stillschweigend. Du musst keine gesonderte Erklärung abgeben — es sei denn, du willst freiwillig darauf verzichten (Optionserklärung). Bei Überschreitung der Grenzen musst du das Finanzamt aktiv informieren.
Gilt die KU-Regelung auch für Nebentätigkeiten neben einem Angestelltenverhältnis?
Ja — Einnahmen aus einer selbständigen Nebentätigkeit werden separat betrachtet. Wenn dein Umsatz aus der Nebentätigkeit unter 25.000 € (Vorjahr) und 100.000 € (laufendes Jahr) liegt, kannst du die KU-Regelung nutzen. Das Gehalt aus deiner Festanstellung zählt nicht zu diesen Umsatzgrenzen.
Was bedeutet die neue EU-weite Kleinunternehmerregelung ab 2025?
Seit 1. Januar 2025 können deutsche Kleinunternehmer die Steuerbefreiung auch in anderen EU-Ländern nutzen — wenn der EU-weite Jahresumsatz unter 100.000 € liegt. Voraussetzung: man ist Kleinunternehmer in Deutschland (Vorjahr ≤ 25.000 €). Das ist besonders relevant für Freelancer mit EU-Kunden im B2C-Bereich.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-ID?
Für rein nationale Geschäfte nein. Wenn du Waren oder Dienstleistungen aus dem EU-Ausland beziehst (z. B. Software-Abonnements, Werbung bei Google/Meta), kannst du auf Antrag eine USt-ID beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Für EU-weite Lieferungen als Verkäufer ist sie erforderlich.
Was passiert mit meinen Rechnungen wenn ich die Grenze überschreite?
Rechnungen vor der Überschreitung: bleiben gültig, kein Nachausweis der USt. Rechnungen ab dem Überschreitungsmonat: müssen mit 19 % (oder 7 %) USt ausgestellt werden, auch wenn du die Rechnung bereits ohne USt geschickt hast. Bei bereits bezahlten Rechnungen: du kannst Korrektur-Rechnungen nachreichen und die USt nacherhalten, oder den Netto-Betrag kürzen. Steuerberater ist in diesem Fall dringend empfehlenswert.
Passende Tools für Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer brauchst du einfache Buchhaltung ohne USt-Komplexität. Unsere Empfehlungen:

Software-Finder starten
Quiz: Welche Software für Kleinunternehmer?
Rechnungsprogramm kostenlos
Zervant: ∞ Rechnungen gratis
Buchhaltung Kleinunternehmer
§19-konforme Tools im Vergleich
Stundensatz-Rechner
Deinen Stundensatz korrekt kalkulieren

Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient ausschließlich zur ersten Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Berechnung basiert auf §19 UStG in der Fassung vom 1. Januar 2025. Individuelle Sonderfälle (Istversteuerung, EU-Handel, Mischfälle) können abweichen. Lass dich von einem Steuerberater beraten.

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