Zum Hauptinhalt springen

Beliebt

Zeiterfassung · Recht · Aktualisiert Juni 2026

Zeiterfassung Pflicht Deutschland 2026

Seit dem BAG-Beschluss September 2022 ist es klar: Alle Arbeitgeber in Deutschland müssen Arbeitszeiten erfassen — unabhängig von Betriebsgröße, Branche und ob Homeoffice oder Büro. Hier erfahren Sie, was genau gilt, was Vertrauensarbeitszeit bedeutet und welche Software die Anforderungen erfüllt.

Gilt seit

Sept. 2022

BAG-Beschluss 1 ABR 22/21

Bußgelder

bis 30.000 €

pro Verstoß §22 ArbZG

Gilt für

Alle Arbeitgeber

Unabhängig von Größe

Günstigste Software

ab 1,50 €/Nutzer

Crewmeister ArbZG-konform

Transparenter Vergleich

AnbieterPilot kann Provisionen erhalten, wenn du über Links zu einem Anbieter wechselst. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Unsere Bewertungen orientieren sich an Funktionen, Preis-Leistung, Zielgruppe und Praxistauglichkeit.

Mehr zum Affiliate-Hinweis

Die Rechtsgrundlagen: Von EuGH bis BAG bis AZG

14. Mai 2019

EuGH-Urteil (C-55/18)

Der Europäische Gerichtshof entschied: Arbeitgeber in der EU müssen ein System einrichten, das die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit objektiv, verlässlich und zugänglich erfasst. Vorschriften im spanischen Arbeitsrecht (Klage gegen Deutsche Bank) — aber EU-weit bindend.

Erste Grundlage: EU-Recht verlangt systematische Erfassung

13. September 2022

BAG-Beschluss (1 ABR 22/21)

Das Bundesarbeitsgericht entschied: Die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung gilt bereits nach geltendem deutschen Recht (§3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG) — ohne gesondertes Gesetz und ohne Übergangsfristen. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (einschließlich Überstunden) aufzeichnen.

Gilt sofort für alle Arbeitgeber in Deutschland

2025/2026 geplant

Arbeitszeiterfassungsgesetz (AZG)

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht ein eigenes Arbeitszeiterfassungsgesetz vor, das die Anforderungen konkretisiert: Elektronische Erfassung, gestaffelte Fristen für Kleinbetriebe, Bußgelder bis 30.000 €. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet — die Pflicht aus BAG-Urteil gilt aber bereits.

Kommt zusätzlich — ändert die grundsätzliche Pflicht nicht

Was konkret erfasst werden muss

Das BAG und das ArbZG geben konkrete Anforderungen vor — diese müssen die eingesetzte Software erfüllen:

Beginn der täglichen Arbeitszeit

Genaue Uhrzeit — nicht nur Datum

Ende der täglichen Arbeitszeit

Inklusive Überstunden und Mehrarbeit

Dauer der Pausen

Separat erfassen — nicht nur raus- oder reinrechnen

Überstunden

Alle über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden Stunden

Revisionssichere Speicherung

Änderungen müssen protokolliert werden — Excel ungeeignet

Aufbewahrung mindestens 2 Jahre

Daten müssen bei Kontrollen sofort vorliegbar sein (§16 Abs. 2 ArbZG)

Zugänglichkeit für Mitarbeitende

Mitarbeitende müssen ihre Zeitdaten einsehen können

5 häufige Missverständnisse zur Zeiterfassungspflicht

Mythos: Vertrauensarbeitszeit schließt Zeiterfassung aus

Fakt: Falsch. Das BAG hat explizit festgestellt: Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassungspflicht schließen sich nicht aus. Vertrauensarbeitszeit bedeutet freie Zeiteinteilung — aber die Zeiten müssen trotzdem erfasst werden. Der Arbeitgeber kann die Verantwortung für die Erfassung an Mitarbeitende delegieren.

Mythos: Bei weniger als 10 Mitarbeitern gilt die Pflicht nicht

Fakt: Falsch. Die Zeiterfassungspflicht gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße — auch Ein-Personen-Betriebe mit einem einzigen Mitarbeitenden. Lediglich Selbstständige ohne Angestellte sind nicht betroffen.

Mythos: Im Homeoffice entfällt die Zeiterfassungspflicht

Fakt: Falsch. Die Zeiterfassungspflicht gilt am Büroarbeitsplatz und im Homeoffice gleichermaßen. Gute Software ermöglicht Stempeluhr per App für alle Standorte.

⚠️

Mythos: Excel-Tabellen reichen für die Zeiterfassung

Fakt: Technisch nicht verboten, aber nicht revisionssicher. Einträge können in Excel ohne Protokoll geändert werden — bei Betriebsprüfungen oder Gerichtsverfahren gilt das als Schwäche. Dedizierte Software ist unveränderbar und protokolliert Änderungen.

ℹ️

Mythos: Das geplante AZG bringt neue Pflichten

Fakt: Teilweise richtig: Das AZG (noch nicht verabschiedet) soll die Pflichten konkretisieren (elektronisch, Fristen für Kleinstbetriebe). Die Grundpflicht zur Zeiterfassung gilt aber bereits seit BAG-Beschluss September 2022 — AZG ist Präzisierung, keine Neupflicht.

Besondere Regeln nach Branchen

BrancheRechtsgrundlageBesonderheitKontrolle durch
Gastronomie / Hotellerie§21a ArbZG (seit 2002)Tagesarbeitszeiten täglich aufzeichnen, Aushang ArbeitszeitgesetzZoll, Gewerbeaufsicht
Bau und BaunebengewerbeAEntG, MiLoGAufzeichnung für Mindestlohnkontrolle, Nachunternehmer-HaftungZoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Logistik / SpeditionArbZG + EG 561/2006 (Fahrer)Fahrerkarte (Tachograph) als Zeiterfassung, Lenkzeiten und RuhezeitenBAG (Bundesamt Güterverkehr), Polizei
Paketzustellung / KurierdiensteMiLoG, AEntGAufzeichnung für Mindestlohn-NachweisZoll
GebäudereinigungAEntG, MiLoGSchichtgenaue Aufzeichnung, Mindestlohn-DokumentationZoll
Pflege / SozialwesenArbZG, LandesrechtBesondere Schichtregeln, ggf. BetriebsvereinbarungGewerbeaufsicht, Heimaufsicht
Büro / WissensarbeitBAG-Beschluss 2022 (§3 ArbSchG)Gilt genauso — auch bei Homeoffice und VertrauensarbeitszeitGewerbeaufsicht, Betriebsprüfung

Welche Software erfüllt die ArbZG-Anforderungen?

Wichtig: Nicht jede Zeiterfassungssoftware ist für die ArbZG-Pflicht geeignet. Clockify (kostenlos) z.B. hat Server in den USA (DSGVO-Problem), keinen DATEV-Export und ist nicht für gesetzliche Arbeitszeiterfassung konzipiert. Für die gesetzliche Pflicht brauchen Sie: Revisionssicherheit, deutsche Server, DATEV-Export für die Lohnbuchhaltung.

#1

Crewmeister

Schichtbetrieb-Empfehlung

ab 1,50 €/Nutzer/Mo · Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk, Pflege, Schichtbetriebe

4.4
ArbZG-konformServer DE (DSGVO)DATEV-ExportHomeoffice-App

Stärken

  • Günstigste ArbZG-konforme Lösung
  • Stempeluhr per App (Homeoffice)
  • DATEV-Export für Lohnbuchhaltung
  • Schichtplanung inklusive
  • Server in Deutschland (DSGVO)

Einschränkungen

  • Kein Projektzeiterfassung
  • Weniger geeignet für Wissensarbeiter
Crewmeister Details
#2

Clockodo

KMU + Projekte

ab 4 €/Nutzer/Mo · KMU, Agenturen, Bürobetriebe mit Projektzeiterfassung

4.4
ArbZG-konformServer DE (DSGVO)DATEV-ExportHomeoffice-App

Stärken

  • ArbZG-konforme Erfassung
  • Projektzeiterfassung
  • DATEV-Export
  • Server in Deutschland
  • Kostenlos bis 3 Nutzer (1 Unternehmen)

Einschränkungen

  • Teurer als Crewmeister bei Schichtbetrieb
  • Keine Schichtplanung
Clockodo Details
#3

ZEP

Projektfirmen

ab 9 €/Nutzer/Mo · Agenturen, Beratungsunternehmen, IT-Dienstleister

4.5
ArbZG-konformServer DE (DSGVO)DATEV-ExportHomeoffice-App

Stärken

  • Tiefste Projektzeiterfassung
  • Aufgaben- und Kostenstellen-Tracking
  • Abrechnungs-Integration
  • Server in Deutschland

Einschränkungen

  • Teuerste Lösung
  • Überdimensioniert für einfache Anwesenheitserfassung
ZEP Details
#4

Clockify

ACHTUNG: Nicht ArbZG-konform

Kostenlos / ab 3,99 € · Nur für Projektzeiterfassung — NICHT für gesetzliche Pflicht geeignet

3.5
ArbZG-konformServer DE (DSGVO)DATEV-ExportHomeoffice-App

Stärken

  • Kostenlos für alle Nutzer
  • Einfache Projektzeiterfassung

Einschränkungen

  • Server in USA — DSGVO-Problem!
  • Kein DATEV-Export
  • Nicht für ArbZG-Pflicht geeignet
  • Kein revisionssicherer Betriebsmodus
Clockify Details

Zeiterfassung einführen: Checkliste für Arbeitgeber

1

Betriebsrat einbeziehen (falls vorhanden)

Die Einführung von Zeiterfassungssystemen ist mitbestimmungspflichtig nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Betriebsvereinbarung schließen, bevor Software ausgerollt wird.

2

Software auswählen und konfigurieren

ArbZG-konforme Software wählen: revisionssicher, Server in Deutschland, DATEV-Export. Crewmeister (Schichtbetrieb) oder Clockodo (Büro + Projekte) sind die günstigsten gesetzeskonformen Optionen.

3

Datenschutzerklärung für Mitarbeitende

Arbeitnehmende müssen über die Datenerfassung informiert werden (DSGVO Art. 13). Die meisten Zeiterfassungstools liefern Muster-DSGVO-Texte.

4

Mitarbeitende schulen

Alle Mitarbeitenden müssen wissen, wie sie Zeiten erfassen: per Terminal, App oder Browser. Homeoffice-Mitarbeitende brauchen klare Anleitung zur App-Nutzung.

5

Überstundenregelung klären

Werden Überstunden vergütet oder abgefeiert? Wie läuft der Genehmigungsprozess? Das muss in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag geregelt sein.

6

DATEV-Export für Lohnbuchhaltung einrichten

Wenn die Lohnbuchhaltung mit DATEV läuft: DATEV-Export aus der Zeiterfassungssoftware einrichten, damit Stunden und Überstunden automatisch in die Lohnabrechnung fließen.

Häufige Fragen: Zeiterfassung Pflicht Deutschland

Ist Zeiterfassung in Deutschland Pflicht?

Ja, seit dem EuGH-Urteil 2019 und dem BAG-Beschluss September 2022 für alle Arbeitgeber — unabhängig von Betriebsgröße, Branche, Homeoffice oder Vertrauensarbeitszeit. Das geplante Arbeitszeiterfassungsgesetz (AZG) wird die Pflicht weiter konkretisieren, ist aber noch nicht verabschiedet.

Was droht bei fehlender Zeiterfassung?

Bußgelder bis 30.000 € pro Verstoß nach §22 ArbZG. In Gastronomie, Bau und Logistik führen Zollkontrollen zu sofortigen Verfahren. Außerdem: Mitarbeitende können Überstunden ohne Zeitnachweise schwer einfordern — aber Arbeitgeber haben ohne Dokumentation schlechtere Karten vor Gericht.

Gilt Zeiterfassung auch bei Vertrauensarbeitszeit?

Ja. Das BAG hat das explizit festgestellt. Vertrauensarbeitszeit = freie Zeiteinteilung, aber die Zeiten müssen trotzdem aufgezeichnet werden. Der Arbeitgeber kann die Verantwortung für die Selbsterfassung an Mitarbeitende delegieren, bleibt aber für die Gesamtverantwortung zuständig.

Gilt die Pflicht auch im Homeoffice?

Ja, uneingeschränkt. Gute Zeiterfassungssoftware (Crewmeister, Clockodo) ermöglicht Stempeluhr per App — Mitarbeitende können von überall aus Zeiten erfassen.

Was kostet ArbZG-konforme Zeiterfassung?

Crewmeister: ab 1,50 €/Nutzer/Mo (günstigste ArbZG-konforme Lösung). Clockodo: ab 4 €/Nutzer. ZEP: ab 9 €/Nutzer. Für 10 Mitarbeitende: 15–90 € pro Monat.

🍪 Diese Website verwendet Cookies

Wir nutzen Google Analytics um zu verstehen, wie Besucher unsere Seite nutzen. Die Daten helfen uns, AnbieterPilot zu verbessern. Du kannst der Nutzung zustimmen oder sie ablehnen — unsere Inhalte sind in beiden Fällen vollständig kostenlos zugänglich. Datenschutzerklärung

Mehr erfahren