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Handwerk · Rechnungssoftware · aktualisiert Mai 2026

Rechnungsprogramm für Handwerker 2026

Handwerksbetriebe verlieren bis zu 12 % ihrer Einnahmen, weil Leistungen nicht korrekt abgerechnet werden. Das richtige Rechnungsprogramm löst dieses Problem — und erfüllt seit 2025 auch die E-Rechnungspflicht.

§ 14 UStG PflichtangabenE-Rechnung ab 2025GoBD-konformDATEV-Export

Warum Handwerker ein gutes Rechnungsprogramm brauchen

Wer noch mit Word-Vorlagen Rechnungen schreibt, lebt gefährlich. Nicht weil Word-Rechnungen grundsätzlich illegal sind — sondern weil drei typische Fehler dabei passieren, die bares Geld kosten.

Fehler 1: Fehlende Pflichtangaben. Das Finanzamt erkennt Rechnungen ohne vollständige Pflichtangaben nach § 14 UStG nicht an. Dein Geschäftskunde verliert den Vorsteuerabzug — und gibt die Schuld dir. Ohne präzise Leistungsbeschreibung (nicht "Handwerkliche Arbeiten", sondern "Elektroinstallation EG: 12 Steckdosen") gibt es Ärger.

Fehler 2: GoBD-Verletzung. Rechnungen müssen 10 Jahre unveränderbar archiviert werden. Eine Word-Datei auf der lokalen Festplatte erfüllt das nicht — sie kann nachträglich geändert werden. Bei einer Betriebsprüfung schätzt das Finanzamt im Zweifel 5–10 % des Umsatzes zu.

Fehler 3: Keine E-Rechnung. Seit Januar 2025 musst du E-Rechnungen von Lieferanten empfangen können. Ab 2027 (Betriebe über 800.000 € Umsatz) bzw. 2028 (alle) musst du auch selbst E-Rechnungen versenden. Ein Geschäftskunde, der ab 2027 XRechnung verlangt, kann deine PDF schlicht ablehnen.

Ein gutes Rechnungsprogramm löst alle drei Probleme automatisch.

Die 11 Pflichtangaben nach § 14 UStG

Jede Rechnung über 250 Euro (Kleinbetragsregelung) muss diese 11 Angaben enthalten. Fehlt auch nur eine, kann dein Kunde keinen Vorsteuerabzug geltend machen — und schickt die Rechnung zurück.

1Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden (dein Betrieb)
2Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (dein Kunde)
3Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
4Rechnungsdatum
5Fortlaufende Rechnungsnummer (eindeutig, keine Lücken erlaubt)
6Menge und Art der gelieferten Leistung (detaillierte Beschreibung!)
7Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Leistungsdatum)
8Nettobetrag (Entgelt ohne Steuer)
9Steuersatz (7% oder 19%)
10Steuerbetrag in Euro
11Im Voraus vereinbarte Minderungen (Rabatte, Skonti)

⚠️ Besonders häufiger Fehler: Leistungsbeschreibung zu ungenau

„Handwerkliche Arbeiten" oder „Reparaturarbeiten" reichen dem Finanzamt nicht. Die Beschreibung muss so detailliert sein, dass ein sachverständiger Dritter den Umfang nachvollziehen kann. Gutes Rechnungsprogramm: Leistungsvorlagen anlegen, immer korrekte Texte — ohne Nachdenken.

💡 Sonderfall: Privatrechnungen

Bei Rechnungen an Privatpersonen müssen Arbeitskosten und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden. Grund: Dein Kunde kann 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 €/Jahr) nach § 35a EStG von der Steuer absetzen — aber nur wenn Lohn und Material getrennt stehen.

E-Rechnungspflicht im Handwerk: Was gilt ab wann?

Seit 1. Januar 2025

E-Rechnungen empfangen

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen von Lieferanten empfangen und GoBD-konform archivieren können. Keine Übergangsfrist.

Bis Ende 2026

Übergangsfrist für Versand

Du darfst weiterhin PDF- oder Papierrechnungen an Geschäftskunden schicken — sofern der Empfänger zustimmt. Zeit zum Umstellen nutzen!

Ab 1. Januar 2027

Versandpflicht für große Betriebe

Betriebe mit mehr als 800.000 € Jahresumsatz (2026) müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich versenden. Keine Ausnahme.

Ab 1. Januar 2028

Versandpflicht für alle

Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen E-Rechnungen versenden. PDF-Rechnungen an Geschäftskunden sind dann nicht mehr zulässig.

Dauerhaft ausgenommen

Privatrechnungen & Kleinbetragsrechnungen

Rechnungen an Privatpersonen (B2C) und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind dauerhaft von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.

Welches E-Rechnungsformat ist richtig?

Im Handwerk relevant sind zwei Formate: XRechnung (reines XML, Pflicht für Rechnungen an Behörden) und ZUGFeRD (PDF + XML, besser für B2B-Kunden). Lexoffice und SevDesk unterstützen beide Formate — du musst nichts konfigurieren.

ZUGFeRD vs XRechnung erklärt

Rechnungssoftware für Handwerker im Vergleich

Alle vier Programme erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen 2026. Der Unterschied liegt im Funktionsumfang, der Bedienbarkeit und dem Preis.

1

Lexoffice

Empfehlung

ab 7,90 €/Monat · 30 Tage kostenlos

4.7
E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD)
DATEV-Export/-Schnittstelle
GoBD-konforme Archivierung
Abschlags- und Schlussrechnungen
Mobile App

Stärke

Einfachste Bedienung, direkteste DATEV-Anbindung

Schwäche

Kein integriertes Auftragsmanagement

Ideal für: Solo-Handwerker bis kleiner Betrieb

Anbieterprofil →
2

SevDesk

ab 8,90 €/Monat · 14 Tage kostenlos

4.6
E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD)
DATEV-Export/-Schnittstelle
GoBD-konforme Archivierung
Abschlags- und Schlussrechnungen
Mobile App

Stärke

KI-Belegerkennung, Testsieger 2026

Schwäche

Etwas mehr Einarbeitungszeit

Ideal für: Handwerker mit mehr Buchungsvolumen

Anbieterprofil →
3

orgaMAX

ab 9 €/Monat · 14 Tage kostenlos

4
E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD)
DATEV-Export/-Schnittstelle
GoBD-konforme Archivierung
Abschlags- und Schlussrechnungen
Mobile App

Stärke

Auftragsabwicklung, Lagerverwaltung, mehrere Firmen

Schwäche

Manche Funktionen nur als Zusatzmodul

Ideal für: Handwerker mit Warenwirtschaft und Lagerhaltung

Anbieterprofil →
4

Billomat

ab 19 €/Monat · 14 Tage kostenlos

4.3
E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD)
DATEV-Export/-Schnittstelle
GoBD-konforme Archivierung
Abschlags- und Schlussrechnungen
Mobile App

Stärke

REST-API, automatisierte Mahnläufe

Schwäche

Kein Auftragsmanagement, teurer Einstieg

Ideal für: Handwerker mit API-Integration

Anbieterprofil →

Transparenter Vergleich

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Mehr zum Affiliate-Hinweis

Rechnungsprogramm nach Gewerk: Was du wirklich brauchst

Je nach Gewerk gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Rechnungsstellung. Diese Übersicht zeigt, worauf du je nach Branche achten solltest.

Elektriker

Angebote für Neuinstallationen, Abschlagsrechnungen für größere Projekte, Stundenzettel für Reparatureinsätze, Reverse Charge bei B2B-Bauleistungen

Profi-Tipp

Achte auf präzise Leistungsbeschreibungen – 'Elektroinstallation' reicht nicht. Schreibe: 'Elektroinstallation EG: 12 Steckdosen UP, 8 Lichtauslässe, 1 Unterverteilung 3-reihig'

Maler & Lackierer

Kostenvoranschläge für Renovierungen, Abschlussrechnungen mit Material- und Lohnaufteilung, Kleinbetragsrechnungen für Ausbesserungsarbeiten

Profi-Tipp

Bei Privatrechnungen Arbeitskosten und Materialkosten immer trennen – dein Kunde kann 20% der Lohnkosten (max. 1.200 €/Jahr) von der Steuer absetzen

Dachdecker

Projektbasierte Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen nach Fertigstellung, oft Reverse Charge bei gewerblichen Auftraggebern

Profi-Tipp

Bei Projekten über mehrere Monate: Abschlagsrechnungen stellen und klar als 'Abschlagsrechnung Nr. X zu Auftrag Y' kennzeichnen

Sanitär & Heizung

Wartungsverträge mit wiederkehrenden Rechnungen, Notfalleinsätze, Material plus Arbeitszeit getrennt ausweisen

Profi-Tipp

Wartungsverträge lassen sich in guten Rechnungsprogrammen als wiederkehrende Rechnungen automatisieren – spart monatlich Zeit

Reverse Charge im Handwerk: Wann gilt es?

Das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG ist im Handwerk der häufigste Sonderfall bei der Rechnungsstellung — und gleichzeitig einer der fehleranfälligsten.

Wann gilt Reverse Charge? Wenn du als Handwerksbetrieb Bauleistungen an einen anderen Unternehmer erbringst, der selbst nachhaltig Bauleistungen ausführt (Subunternehmer-Konstellation). In diesem Fall schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer — nicht du.

Was auf der Reverse-Charge-Rechnung stehen muss:

  • Rechnung wird netto gestellt (keine Umsatzsteuer ausweisen)
  • Pflichthinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
  • USt-IdNr. beider Parteien (bei grenzüberschreitenden Leistungen)
  • Kein irrtümlicher Steuerausweis — das führt zur Abführungspflicht!

Lexoffice und SevDesk unterstützen Reverse-Charge-Rechnungen direkt — du wählst beim Anlegen des Kunden die entsprechende Einstellung, danach läuft alles automatisch.

5 Profi-Tipps für Handwerker-Rechnungen

1

Angebot → Auftragsbestätigung → Rechnung in einem System

Die besten Rechnungsprogramme erlauben, ein Angebot mit einem Klick in eine Auftragsbestätigung und dann in eine Rechnung umzuwandeln. Keine doppelte Dateneingabe, keine Übertragungsfehler — und alle Dokumente haben eine konsistente Nummerierung.

2

Abschlagsrechnungen bei größeren Projekten stellen

Für Projekte über mehrere Wochen oder Monate solltest du Abschlagsrechnungen stellen — nicht erst am Ende. Das verbessert deinen Cashflow erheblich. Gute Software kennzeichnet automatisch 'Abschlagsrechnung Nr. X zum Auftrag Y' und verrechnet den Betrag in der Schlussrechnung.

3

Leistungsvorlagen anlegen und wiederverwenden

Lege deine häufigsten Leistungspositionen einmal an — mit präziser Beschreibung, Stundensatz und Einheit. Das spart bei jeder Rechnung Zeit und stellt sicher, dass die Beschreibungen immer detailliert genug sind.

4

Mahnläufe automatisieren

Durchschnittlich warten Handwerker 32 Tage auf die Bezahlung ihrer Rechnungen. Ein automatisiertes Mahnwesen (erste Erinnerung nach 14 Tagen, erste Mahnung nach 21 Tagen) verbessert die Zahlungsmoral deutlich — ohne persönlichen Aufwand.

5

Steuerberater-Zugang einrichten

Die meisten guten Rechnungsprogramme erlauben es, dem Steuerberater einen kostenlosen Lesezugang zu geben. Das spart beim Jahresabschluss erheblich Zeit und Steuerberatungskosten.

Häufige Fragen zum Rechnungsprogramm für Handwerker

Welche Pflichtangaben muss eine Handwerkerrechnung enthalten?

Nach § 14 Abs. 4 UStG müssen auf jeder Rechnung über 250 Euro stehen: vollständiger Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, detaillierte Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum oder -zeitraum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Fehlt auch nur eine Angabe, kann dein Kunde keine Vorsteuer abziehen.

Muss ich als Handwerker E-Rechnungen schreiben?

Empfangen: Ja, seit Januar 2025 für alle Unternehmen ohne Ausnahme. Versenden: Für Geschäftskunden (B2B) ab 2027 für Betriebe über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle. Privatrechnungen und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind dauerhaft ausgenommen. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist du von der Versandpflicht dauerhaft befreit.

Was kostet ein gutes Rechnungsprogramm für Handwerker?

Zwischen 7,90 Euro (Lexoffice Basistier) und ca. 30 Euro pro Monat für vollständige Pakete mit Auftragsmanagement. Für die meisten Handwerksbetriebe bis 10 Mitarbeitende sind 10–20 Euro pro Monat realistisch. Alle genannten Anbieter haben kostenlose Testphasen — nutze sie.

Kann ich als Kleinunternehmer dasselbe Programm nutzen?

Ja. Alle guten Rechnungsprogramme unterstützen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Die Software fügt automatisch den Pflichthinweis 'Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG' ein und stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot?

Ein verbindliches Angebot ist rechtlich bindend — der vereinbarte Preis gilt. Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich und dient nur zur Orientierung. Bei wesentlichen Kostensteigerungen gegenüber dem Kostenvoranschlag musst du den Kunden informieren. Gute Software erlaubt die direkte Umwandlung vom Angebot zur Rechnung ohne erneute Dateneingabe.

Ist Word oder Excel als Rechnungsprogramm erlaubt?

Technisch nicht verboten — aber in der Praxis kaum noch empfehlenswert. Word und Excel erfüllen die GoBD-Anforderungen nicht (keine revisionssichere Archivierung), und E-Rechnungsformate wie XRechnung oder ZUGFeRD können sie nicht erstellen. Wer ab 2027 keine E-Rechnungen versenden kann, verliert Geschäftskunden.

Weiterführende Ratgeber

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