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Freelancer · Rechnungen · Aktualisiert Juni 2026

Rechnungsprogramm für Freelancer 2026

Ob dauerhaft kostenlos oder mit DATEV-Anbindung — wir zeigen, was Freelancer wirklich brauchen: Pflichtangaben §14 UStG, Kleinunternehmer-Modus, E-Rechnung, internationale Kunden und Projektzeiterfassung. Ehrlicher Vergleich ohne Marketing-Sprech.

Kostenlos möglich

Zervant

Unbegrenzt, keine Kreditkarte

Beste DATEV-Anbindung

Lexoffice

ab 7,90 €/Mo Echtzeit

KU-Schwelle 2025

25.000 €

Vorjahresumsatz §19 UStG

E-Rechnung Pflicht

Empfang: sofort

Versand: ab 2028

Transparenter Vergleich

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Was Freelancer wirklich brauchen (und was nicht)

Die meisten Freelancer zahlen für Funktionen, die sie nie nutzen. Oder sie nutzen Excel und verlieren Stunden mit Formatierungen. Hier die ehrliche Aufstellung:

FunktionPflicht?Warum
Korrekte Pflichtangaben §14 UStGJa ✓Fehlende Angaben = Rechnung ungültig → Kunde kann Vorsteuer nicht abziehen → schickt zurück
Fortlaufende RechnungsnummernJa ✓Pflicht nach §14 Abs. 4 Nr. 4 UStG — keine Lücken, keine Doppelungen
E-Rechnungen empfangen könnenJa ✓Seit 1. Januar 2025 für alle Pflicht (XRechnung, ZUGFeRD)
GoBD-konforme ArchivierungJa ✓Belege müssen 10 Jahre unveränderbar aufbewahrt werden
Kleinunternehmer §19 UStG HinweisWenn KUOhne korrekten Hinweis: Rechnung möglicherweise ungültig
DATEV-ExportNeinNur wenn Steuerberater DATEV nutzt — dann aber sehr empfehlenswert
Automatischer BankabgleichNeinKomfortfunktion — spart Zeit bei der EÜR-Vorbereitung
EÜR selbst erstellenNeinNur nötig wenn kein Steuerberater und ELSTER selbst
E-Rechnungen versendenAb 2028Bis 2026: freiwillig. Ab 2028: Pflicht für alle B2B-Rechnungen
Mehrere WährungenNeinNur bei internationalen Kunden (EUR-Rechnungsausstellung meist ausreichend)

Pflichtangaben nach §14 UStG — die vollständige Liste

Fehlt eine Pflichtangabe, kann der Kunde die Vorsteuer nicht abziehen — und schickt die Rechnung zurück. Gutes Rechnungsprogramm füllt alle Pflichtfelder automatisch aus.

1

Vollständiger Name und Adresse des leistenden Unternehmers

Handelsname reicht nicht — bei Einzelkaufleuten: bürgerlicher Name

2

Vollständiger Name und Adresse des Leistungsempfängers

Kundennummer allein reicht nicht

3

Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer

Steuernummer (vom Finanzamt) oder USt-IdNr. (beim BZSt beantragen)

4

Rechnungsdatum

Nicht Leistungsdatum — beides angeben empfohlen

5

Fortlaufende Rechnungsnummer

Muss eindeutig sein, darf Lücken haben (keine steuerliche Problematik) — aber keine Duplikate

6

Genaue Leistungsbeschreibung

Nicht nur 'Beratung' — Konkret: 'Erstellung Website-Konzept für Projekt X, 3.–8. Juni 2026'

7

Leistungszeitraum oder Lieferdatum

Monat reicht in der Regel: 'Leistungszeitraum: Juni 2026'

8

Nettobetrag aufgeschlüsselt nach Steuersatz

Wenn verschiedene Steuersätze: getrennte Zeilen

9

Steuersatz (19 % oder 7 %) und Steuerbetrag

Oder: §19-UStG-Hinweis für Kleinunternehmer

10

Zu zahlender Bruttobetrag

Netto + USt = Brutto (oder Nettorechnung bei Reverse Charge)

Sonderfall: Kleinunternehmer §19 UStG (2025: bis 25.000 €)

Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen Pflichthinweis:

"Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß §19 UStG"

Ab 2025 gilt die erhöhte Schwelle: Vorjahresumsatz unter 25.000 € (vorher: 22.000 €), laufendes Jahr voraussichtlich unter 100.000 €.

Sonderfälle: Internationale Kunden, Stundensätze, Abschlagsrechnungen

Internationale Kunden (EU-B2B)

Bei Kunden in anderen EU-Ländern gilt Reverse Charge (§13b UStG) — Sie stellen eine Nettorechnung ohne deutsche USt aus, der Kunde rechnet seine Mehrwertsteuer selbst ab. Pflichtangaben: Ihre USt-IdNr. (DE...), die ausländische USt-IdNr. des Kunden, und der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (auf Englisch: "Reverse Charge"). Wichtig: USt-IdNr. muss vorab auf Gültigkeit geprüft werden (VIES-Prüfung). Gute Rechnungssoftware (Lexoffice, SevDesk) führt das automatisch durch.

Stundensatz-Rechnungen (Zeitbasierte Abrechnung)

Für Freelancer, die nach Stunden abrechnen: Das Rechnungsprogramm sollte Stundenerfassung und Rechnungsstellung verbinden. Entweder direkt (SevDesk, Lexoffice haben einfache Zeiterfassung) oder per Integration mit dedizierten Tools wie Toggl Track, Clockodo oder ZEP. Die Leistungsbeschreibung muss bei Zeitabrechnung Stundenzahl × Stundensatz + Zeitraum enthalten.

Abschlags- und Schlussrechnungen bei Projekten

Bei großen Projekten werden oft Abschlagsrechnungen (z.B. 50 % bei Auftragserteilung) gestellt, gefolgt von einer Schlussrechnung. Wichtig: In der Schlussrechnung müssen geleistete Abschlagszahlungen abgezogen werden. Die Rechnungsnummern müssen in logischer Folge sein. Lexoffice und SevDesk unterstützen Abschlags- und Schlussrechnungen nativ.

Wiederkehrende Rechnungen (Retainer-Modelle)

Freelancer mit monatlichen Retainern (Festpreis pro Monat) brauchen automatische Abo-Rechnungen. FastBill ist hier am stärksten — Rechnungen werden automatisch am Monatsanfang erstellt und versandt. Lexoffice und SevDesk haben ebenfalls Wiederkehrende-Rechnungen-Funktion.

Die besten Rechnungsprogramme für Freelancer 2026

#1

Zervant

Kostenlos-Empfehlung

Dauerhaft kostenlos

Freelancer mit Steuerberater, unter 25.000 € Umsatz

4

Unbegrenzte Rechnungen — kein Limit, keine Kreditkarte

Stärken

  • Unbegrenzte Rechnungen dauerhaft kostenlos
  • Kleinunternehmer-Modus (§19 UStG)
  • PDF und E-Mail Versand
  • Einfachste Bedienung

Einschränkungen

  • Kein DATEV-Export im Kostenlos-Plan
  • Kein automatischer Bankabgleich
  • Keine E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung) im Free-Plan
  • Keine EÜR-Erstellung
Zervant Details
#2

Lexoffice

DATEV-Empfehlung

ab 7,90 €/Mo

Freelancer mit Steuerberater (DATEV), E-Rechnung, EÜR

4.8

30 Tage kostenlos testen

Stärken

  • DATEV-Echtzeit-Schnittstelle (einzigartig)
  • E-Rechnung (ZUGFeRD + XRechnung) in allen Tarifen
  • EÜR auf Knopfdruck + ELSTER-Versand
  • Automatischer Bankabgleich
  • GoBD-konforme Archivierung

Einschränkungen

  • Kein dauerhaft kostenloser Tarif
  • Doppelte Buchführung erst im teuersten Tarif
Lexoffice Details
#3

SevDesk

Internationale Kunden

ab 8,90 €/Mo (24M)

Freelancer mit vielen Kunden, internationalen Projekten

4.5

Free-Tarif bis 5 Rechnungen/Mo

Stärken

  • Mehrere Währungen (USD, GBP, CHF etc.)
  • E-Rechnung inklusive
  • Stärkste KI-Belegerkennung
  • CRM-Integration

Einschränkungen

  • 24-Monats-Abo-Pflicht beachten (Falle!)
  • DATEV nur CSV-Export (kein Echtzeit)
SevDesk Details
#4

Easybill

Einfachste Bedienung

ab 12 €/Mo (5 Rechnungen kostenlos)

Einsteiger, die einfach Rechnungen schreiben wollen

4.2

Dauerhaft kostenlos bis 5 Rechnungen/Mo

Stärken

  • Intuitivste Bedienung aller Tools
  • Faire Upgrade-Preise
  • E-Rechnung inklusive
  • Shopify-Integration

Einschränkungen

  • Free nur bis 5 Rechnungen/Mo
  • Kein DATEV-Echtzeit
Easybill Details
#5

FastBill

Automatisierung

ab 9 €/Mo

Freelancer mit wiederkehrenden Rechnungen

4.1

14 Tage kostenlos

Stärken

  • Automatische Abo-Rechnungen (wiederkehrend)
  • DATEV-CSV-Export
  • E-Rechnung
  • Zahlung-Reminder automatisch

Einschränkungen

  • Kein ELSTER-Direktversand
  • Buchhaltung weniger tief
FastBill Details

Direktvergleich: Rechnungsprogramme für Freelancer

SoftwarePreisKostenlosDATEVE-RechnungKU §19EÜR
Zervant0 €Unbegrenzt❌ Free
Lexoffice7,90 €30 TageEchtzeit ★✓ alle
SevDesk8,90 €*5 RechnungenCSV
Easybill12 €5 RechnungenCSV
FastBill9 €14 TageCSV

* SevDesk: 24-Monats-Mindestlaufzeit im Standardtarif — Monatspreis höher bei monatlicher Kündigung

Welches Rechnungsprogramm passt zu mir?

Wenn: Kleinunternehmer (unter 25.000 € Umsatz), Steuerberater vorhanden

Zervant (kostenlos)

Dauerhaft kostenlos, unbegrenzte Rechnungen, §19-UStG-Modus.

Details

Wenn: Freelancer mit DATEV-Steuerberater, EÜR selbst erstellen

Lexoffice M

DATEV-Echtzeit, EÜR auf Knopfdruck, ELSTER, E-Rechnung — ab 12,90 €/Mo.

Details

Wenn: Viele internationale Kunden (EU-B2B, Reverse Charge)

SevDesk Rechnungen

Mehrere Währungen, VIES-Prüfung, automatischer Reverse-Charge-Hinweis.

Details

Wenn: Monatliche Retainer / wiederkehrende Rechnungen

FastBill

Automatische Abo-Rechnungen, Zahlungs-Reminder, ab 9 €/Mo.

Details

Wenn: Einsteiger, maximale Einfachheit, günstigster Upgrade

Easybill

Intuitivste Bedienung, 5 Rechnungen kostenlos, faire Preise beim Upgrade.

Details

Häufige Fragen: Rechnungsprogramm für Freelancer

Welches Rechnungsprogramm ist für Freelancer am besten?

Dauerhaft kostenlos: Zervant (unbegrenzte Rechnungen, §19 UStG). Mit DATEV-Steuerberater: Lexoffice (DATEV-Echtzeit, EÜR, ab 7,90 €/Mo). Viele internationale Kunden: SevDesk (mehrere Währungen). Retainer-Modell: FastBill (automatische Abo-Rechnungen).

Was muss auf einer Freelancer-Rechnung stehen?

§14 UStG Pflichtangaben: Name+Adresse beider Seiten, Steuernummer/USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, genaue Leistungsbeschreibung (nicht nur 'Beratung'!), Leistungszeitraum, Nettobeträge, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag. Kleinunternehmer: statt Steuerbetrag den §19-Hinweis.

Wie schreibe ich als Kleinunternehmer eine Rechnung?

Keine Umsatzsteuer ausweisen. Pflichthinweis: 'Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß §19 UStG.' Nur Nettobetrag angeben. Schwellenwert 2025: Vorjahresumsatz unter 25.000 € UND laufendes Jahr voraussichtlich unter 100.000 €.

Brauche ich Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware?

Rechnungsprogramm reicht für die meisten Freelancer — EÜR erledigt der Steuerberater. Buchhaltungssoftware (Lexoffice, SevDesk) brauchen Sie erst, wenn Sie EÜR selbst erstellen, per ELSTER einreichen oder mehr als 50 Belege/Monat haben.

Muss ich als Freelancer E-Rechnungen versenden?

Empfangen: seit Januar 2025 Pflicht für alle. Versenden: bis Ende 2026 freiwillig (Übergangsfrist). Ab 2027 Pflicht für Betriebe über 800.000 €, ab 2028 für alle — außer Kleinunternehmer §19 UStG, die dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit sind.

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